Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beauftragung eines Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen.
Zusätzliche Leistungen
Leistungen und Aufwendungen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren oder nicht angezeigt wurden, werden gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss erweitert wird.
Missverständnisse
Für Missverständnisse, die durch Weisungen und Mitteilungen des Auftraggebers bzw. der umziehenden Person entstehen und solche, die an andere, zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Mitarbeiter der A&E Logistik GmbH &Co. KG gerichtet sind, haftet der Auftraggeber.
Sicherung besonders transportempfindlicher Güter
Der Auftraggeber bzw. die umziehende Person ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten, wie z.B. Waschmaschine, Audioabsoielgeräten mit drehenden Medien, Fernseh- Radio und Hi-Fi-Geräten, EDV-Anlagen, etc. fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
Elektro-, Sanitär- und Installationsarbeiten (auch an Waschmaschine und Trockner)
Die Mitarbeiter der Firma A&E Logistik GmbH & Co. KG führen keine Elektro-, Gas-, Dübel-, Wasser-, Sanitär und sonstigen Installationsarbeiten(auch an EDV) durch, sofern diese nicht ausdrücklich und schriftlich vereinabrt wurden (Angebot,Auftragsbestätigung). Ausgenommen sind Gasinstallationen welche grundsätzlich nicht durchgeführt werden.
Soweit diese Arbeiten vereinbart wurden sind die erforderlichen Materialen, mit Ausnahme von Standarddübeln, für den Anschluss der jeweiligen Sache vom Auftraggeber oder der umziehenden Person (uP) bereitzustellen. Weiter hat der Auftraggeber oder die uP dafür sorge zu Tragen, dem Monteur eine Skizze bereitzustellen, welcher der Verlauf und die Lage von Strom- und Wasserleitungen zu entnehmen ist.
Für Schäden an Leitungen, jeglicher Art, welche anhand der Skizze nicht ersichtlich waren, haftet der Auftraggeber oder die uP. Der Auftraggeber bzw. die uP ist weiter dazu verpflichtet den Monteur über die Beschaffenheit der Untergründe aufzuklären. Der Auftragnehmer führt keine Verlängerung von Leitungen, jeglicher Art, durch.
Dem Auftraggeber bzw. der uP ist bewusst, dass die Wiederverwendung von bereits gebrauchten Anschlussmaterialien, wie z.B. Schläuchen, Leitungen, Dichtungen etc. die Gefahr von Leckagen und Defekten birgt. Sofern es der Auftraggeber bzw. die uP also unterlässt, dem Monteuer, die entsprechenden Neuteile am Umzugs-/Montagetag bereitzustellen, erfolgt die Installation der entsprechenden Geräte durch den Auftragnehmer, nur unter Ausschluss jeglicher Haftung für Schäden, welche infolge von Leckagen und Defekten an den entsprechenden Teilen/Geräten, aber auch an umliegendem Möbiliar, Immobilienen, Personen, etc., ggf. entstehen.
Von der Wiederverwendung von gebrauchten Anschlussschläuchen von Waschmaschinen und Trocknern wird von Seiten des Auftragnehmers klar abgeraten, da diese Schläuche porös sein können. Da dieser Zustand selbst durch genau Prüfung des Monteurs teilweise nicht erkannt werden, kann schließt der Auftragnehmer eine Haftung für Schäden aus, welche infolge eines Defekts an einem Altschlauch nach/durch Einbringung an den Bestimmungsort entstanden sind.
Überprüfungspflicht des Umzugsgutes
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
Fälligkeit des vereinbarten Entgeldes
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig. Der Rechnungsbetrag kann auch vorab auf das Konto der Firma A&E Logistik GmbH & Co. KG überwiesen werden. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist die Firma A&E Logistik GmbH & Co. KG berechtigt, den Umzug zu stoppen und auf Kosten des Absenders einzulagern, § 419 findet entsprechende Anwendung.
Ab einem Rechnungsbetrag von 4.000 € Brutto, sind 50 % bis 7 Tage vor Umzugstermin fällig.
Im Falle von Auslandstransporten und Auslagerung besteht nur die Möglichkeit der Zahlung vor Auftragsbeginn.
Bitte beachten Sie, das wir die Gebühren für den Einsatz einer nicht MIF-regulierten Kreditkarte gem. Verordnung (EU) 2015/751, im Nachgang in Rechnung stellen.
Sofern eine Zahlung nicht spätestens vor Beendigung der Entladung, im Falle von Auslandstransporten und Auslagerungen vor Beladung, getätigt wird, befindet sich der Auftraggeber von diesem Moment an in Verzug gegenüber dem Auftragnehmer.
Trinkgelder
Trinkgelder an die Mitarbeiter dürfen nicht mit der Rechnung von A&E Logistik GmbH & Co. KG verrechnet werden.
Lagervertrag
Es wird vereinbart, dass Im Falle der Nichtzahlung der Lagermiete für mehr als zwei Monate, der Mietvertag ohne Erforderniss einer Kündigung endet. Für diesen Fall findet eine Sicherungsübereignung des eingelagerten Umzugsgutes statt. Dem Vermieter steht ein Verwertungsrecht nach Ablauf des Mietvertrages zu. 1 Monat nach Ablauf des Mietvertrages kann der Vermiter das übereignete Lagergut nach Androhung einer weiteren Frist von 1 Monat zur Begleichung der aus dem Mietvertrag entstandenen Verbindlichkeiten veräußern.
Hierbei hat der Vermieter die Belange des Mietrs tunlichts zu berücksichtigen und etwaige Überschüsse an Ihn zu erstatten. sofern das Lagergut nicht veräußert werden kann, ist der Vermieter berechtigt dieses auf Kosten des Mieters zu entsorgen.
Der Kunde hat die Lagerkosten vor Beladung des Transportfahrzeuges an die A&E Logistik GmbH & Co. KG per Überweisung zu zahlen. Eine Beladung des Transportfahrzeuges erfolgt erst nach Geldeingang bei der A&E Logistik GmbH & Co. KG. Im Falle der Lagerung gelten die allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Auf Verlangen des Auftraggebers können diese eingesehen werden.
Das vereinbarte Lagerentgelt ist unabhänig vom Erhalt der Rechnung bis spätestens zum 3. jedes angefangenen Lagermonats unter Angabe der Angebots- oder Rechnungsnummer zu entrichten.
Aufrechnung
Gegen Ansprüche der Firma A&E Logistik GmbH & Co. KG ist eine Aufrechnung nur mit fälligem Gegenansprüchen, die unbestritten sind oder rechtskräftig sind möglich.
Umzugsvertrag
Der Umzugsvertrag kommt zu Stande wenn die A&E Logistik GmbH & Co. KG den Auftrag, dem Auftraggeber, schriftlich per Auftragsbestätigung bestätigt hat.
Stornierung des Vertrages und Terminverschiebungen
Wird der Vertrag durch den Auftraggeber oder einen Dritten storniert oder verschoben, so ist ein Drittel des Auftragswertes vom Auftraggeber oder einem Dritten als Entschädigung für den Aufwand des Auftragnehmers zu zahlen. Wird der Vertrag jedoch nicht spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Leistungstag storniert oder verschoben, so sind 100% der Auftragssumme als Entschädigung vom Auftraggeber oder einem Dritten an den Auftragnehmer zu bezahlen. Werden dem Auftraggeber überlassene Leihkartons nicht binnen 14 Tagen zurückgesandt, so werden dem Auftraggeber pro nicht zurückgegebenem Karton 1,00 € zzgl. MwSt., bzw 15,00€ pro Kleiderbox, berechnet. Im Zweifel finden die Bestimmungen des § 415 HGB ihre Anwendung.
Anwendungsbereich
Die Firma A&E Logistik GmbH & Co. KG haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für Beförderungen von Umzugsgut mit Bestimmungsort außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung.
Haftungshöchstbetrag
A&E Logistik GmbH & Co. KG haftet wegen Verlust oder Beschädigung bis zu einem Betrag von € 620,00 je Kubikmeter Laderaum. Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes, aber durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.
Zusätzlich zu der bestehenden gesetzlichen Versicherung kann das Transportgut vom Auftraggeber gegen eine zusätzliche Prämie optimal abgesichert werden.
Besondere Haftungsausschlussgründe
Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, entstanden
1. durch Verschulden des Auftraggebers oder des Weisungsberechtigten. § 254 BGB bleibt unberührt.
2. durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, sowie Verfügungen von hoher Hand, insbesondere durch Beschlagnahme;
3. durch Kernenergie und
4. an radioaktiven Stoffen
Hat der Unternehmer die erforderliche Sorgfalt beachtet, so haftet er nicht für
1.Verluste oder Beschädigungen des in Behältern aller Art zu befördernden Gutes, sofern es der Unternehmer nicht verpackt hat. Entsprechendes gilt für Güter in Fahrzeugen und anderen Ladeeinheiten, wenn der Unternehmer das Be- oder Entladen nicht übernommen hat;
2.Schäden, die infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Gutes entstehen, wie z.B. Lösen von Verleimungen, Rissig- oder Blindwerden der Politur , Oxydation, innerer Verderb, Lecken oder Auslaufen;
3.Beschädigung der Güter während des Be- oder Entladens, wenn ihre Größe oder Schwere den Raumverhältnissen an der Be- oder Entladestelle nicht entspricht, der Unternehmer den Auftraggeber oder Empfänger vorher darauf hingewiesen und der Auftraggeber auf der Durchführung der Leistung bestanden hat. Der Unternehmer kann sich nicht auf diese Haftungsausschlüsse berufen, wenn Verluste oder Beschädigungen auf Fahrzeugmängeln oder auf den der Straßen eigentümlichen Gefahren beruhen.
Haftungsbeschränkungen
Die Haftung des Unternehmers für Verlust oder Beschädigung von Gütern ist beschränkt.
1. bis zu einem Betrag von € 620,00 je Kubikmeter Laderaum, siehe Haftungshöchstbetrag.
2. auf den vom Auftraggeber im Vertrag angegebenen Wert der Sendung, wenn dieser höher ist als der nach Nummer 1 errechnete Betrag. Der Unternehmer hat den Auftraggeber über die Haftungsbestimmungen und über die mit der Angabe des Wertes der Sendung verbundenen Rechtsfolgen schriftlich zu unterrichten. Hat der Unternehmer aufgrund des Vertrages für Verlust des Gutes Ersatz zu leisten, so ist der gemeine Handelswert und indessen Ermangelung der gemeine Wert zu ersetzen, welches Gut derselben Art und Beschaffenheit am Orte der Ablieferung zu dem Zeitpunkt hatte, in welchem die Ablieferung zu bewirken war; hiervon kommt in Abzug, was infolge des Verlustes an Zöllen und sonstigen Kosten sowie an Fracht erspart ist. Im Falle der Beschädigung richtet sich die Entschädigung nach dem Unterschied zwischen dem Verkaufswert des Gutes und in beschädigtem Zustand und dem gemeinen Handelswert oder dem gemeinen Wert, welchen das Gut ohne die Beschädigung an Ort und Zeit der Ablieferung gehabt haben würde; hiervon kommt in Abzug was infolge des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes eintreten.
Zusätzlich zu der bestehenden gesetzlichen Versicherung kann das Transportgut vom Auftraggeber gegen eine zusätzliche Prämie optimal abgesichert werden.
Haftungsausschlüsse
Der Unternehmer haftet nicht für Schäden an Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren jeder Art, Dokumenten und Urkunden.
Hat der Unternehmer die erforderliche Sorgfalt beachtet, so haftet er nicht für:
1. Funktionsschäden an Rundfunk-, Fernseh- oder ähnlich empfindlichen Geräten;
2. Schäden an Pflanzen oder Tieren;
3.Schäden, die durch explosive, feuergefährliche, strahlende, selbstentzündliche, giftige, ätzende Stoffe, durch Öle, Fette sowie Tiere entstehen, sofern diese Güter dem Unternehmer vom Auftraggeber übergeben worden sind.
Die A&E Logistik GmbH & Co. KG haftete nicht für etwaige Kosten, welche durch Dieslfahrverbote und sich aus den daraus ergebende Umzugsverzögerungen, ergeben. In diesem Fall vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer einen Alternativtermin.
Erlöschen der Ansprüche
Mit der Annahme des Gutes durch den Empfänger erlöschen alle Ansprüche gegen den Unternehmer. Ausgenommen sind Ansprüche aus
1. offensichtlichen Verlusten, Teilverlusten oder Beschädigungen des Gutes, wenn diese spätestens bei der Ablieferung schriftlich gerügt werden;
2. äußerlich nicht erkennbaren Schäden, wenn sie binnen 14 Tagen nach Annahme des Gutes schriftlich angezeigt werden und der Ersatzberechtigte beweist, dass sie während der dem Unternehmer obliegenden Behandlung des Gutes entstanden sind;
3. anderen als Güterschäden, sofern sie innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage der Ablieferung, schriftlich geltend gemacht werden. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Empfänger spätestens bei der Ablieferung des Gutes auf die Rechtsfolgen der Annahme des Gutes, auf die Rügepflicht sowie die Schriftform und Frist der Rüge hinzuweisen. Unterlässt er diesen Hinweis, so kann er sich nicht auf Absatz 1 berufen.
Verjährung der Ansprüche
Schadensersatzansprüche aus dem Vertrag verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage der Ablieferung der Sendung, bei gänzlichem Verlust drei Monate nach der Annahme der Sendung zur Beförderung. Die Verjährung des Anspruches gegen den Unternehmer wird, abgesehen von den allgemeinen gesetzlichen Hemmungsgründen, auch dadurch gegenüber dem Unternehmer gehemmt, dass der Anspruch schriftlich geltend gemacht wird. Lehnt der Unternehmer den Anspruch ab, so läuft die Verjährungsfrist von dem Tag an weiter, an dem der Unternehmer dies demjenigen, der den Anspruch geltend gemacht hat, schriftlich mitteilt, spätestens jedoch, wenn seit Geltendmachung des Anspruchs 12 Monate vergangen sind. Die Verjährung anderer Ansprüche aus dem Vertrag regelt sich nach allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.
Außervertragliche Ansprüche, Haftungsausschlüsse und –beschränkungen Die Haftungsausschlüsse und –beschränkungen finden Anwendung auf alle Ersatzansprüche ungeachtet des Rechtsgrundes der Haftung. Der Unternehmer kann sich nicht auf die in diesen Bedingungen stehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen berufen, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden ist. Auf die in diesen Bedingungen stehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen können sich auch die Bediensteten sowie die Personen berufen, für die der Unternehmer gemäß § 11 haftet, es sei denn, sie haben den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht.
Außervertragliche Ansprüche
Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für einen außervertraglichen Anspruch des Auftraggebers gegen A&E Logistik wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist.
Wegfall der Haftungsbefreiungen und –begrenzungen
Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Möbelspediteur vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde gehandelt hat.
Haftung der Mitarbeiter
Werden Schadensersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen der Mitarbeiter des Möbelspediteurs erhoben, so kann sich auch jener auf die Haftungsbefreiungen und –begrenzungen berufen. Das gilt nicht, wenn der vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde gehandelt hat.
Ausführender Möbelspediteur
Wird der Umzug ganz oder teilweise durch einen Dritten ausgeführt, so haftet dieser für Schäden die durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen in gleicher Weise wie die Firma A&E Logistik. Der ausführende Möbelspediteur kann alle Einwendungen geltend machen, die dem Möbelspediteur aus dem Frachtvertrag zustehen. Werden MA des ausführenden Möbelspediteurs in Anspruch genommen, so gelten für diese die Bestimmungen über die Haftung dieser.
Schadensmeldung
Die Beförderung von Umzugsgut ist in §§ 451 bis 451 h HGB gesetzlich geregelt.
Schadensanzeige
Um das Erlöschen vor Ersatzansprüche zu verhindern, ist folgendes zu beachten:
Untersuchen sie das Gut sofort bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste.
Halten Sie diese auf dem Leistungsnachweis oder einem Schadensprotokoll spezifiziert fest und zeigen Sie diese dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung an.
Äußerlich nicht erkennbare Schäden oder Verluste, die Sie erst beim Auspacken des Umzugsgutes feststellen, müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden.
Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall
Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfris erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferungangezeigt. Wird die Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie – um den Anspruchsvrlust zu verhindern – in jedem Fal in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Frist erfolgen.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Gefährliches Umzugsgut
Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut (z.B. Benzin oder Öle, Tiere,…), ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht (z.B. Feuergefährlichkeit, ätzende Flüssigkeit, explosive Stoffe, etc.).
Der Auftraggeber ist verpflichtet, gefährliches Umzugsgut vor Beginn des Transportes, gesondert und unabhängig vom Beratungsgespräch mit dem Umzugsberater, anzugeben, ein Transport findet nur statt, wenn die A&E Logistik GmbH & Co. KG dieseb separat ausdrücklich zusagt.
Möbelmontagen an Gebrauchtmöbeln
Dem Auftraggeber bzw. der umziehenden Person ist bewusst, dass es im Zuge von Montagearbeiten an gebrauchten Möbeln zu altersbedingten Verschleißerscheinungen kommen kann (z.B. Absplitterungen an Bohrlöchern oder Rückwänden, Bruch von Dübeln und Schrauben, ausschlagen von Gewinden+Lagern, etc.).
Daraus resultierende Beschädigungen liegen nicht im Haftungsbereich des Auftragnehmers.
Dieselfahrverbote, unvorhersehabre Ereignisse und/oder „Höhere Gewalt“
Die A&E Logistik GmbH & Co. KG haftet nicht für Kosten und Schäden, jeglicher Art, welche sich auf Grund von Dieselfahrverboten und den daraus resultierenden Umzugsverzögerungen ergeben.
Im Falle eines Dieselfahrverbotes suchen Auftraggeber und Auftragnehmer einen Alternativtermin, der sich nach den freien Kapazitäten des Auftragnehmers(A&E Logistik GmbH & Co. KG) richtet.
Die A&E Logistik GmbH & Co. KG haftet nicht für Kosten jeglicher Art, welche sich auf Grund von unvorhersehbaren Ereignissen wie Stau, Straßensperrungen, oder ähnlichen Umständen bzw. durch Einflüsse von „Höherer Gewalt“, wie zum Beispiel Sturm, Orkan, Witterung, Epidemien, Pandemien, etc. ergeben.
Coronavirus/COVID 19 (Coronavirus SARS-CoV-2)
Dem Auftraggeber ist bewusst, dass der Auftragnehmer den Auftrag auf Grund von krankheitsbedingten Ausfällen oder sich aus der allgemeinen Situation ergebenden Sachlage, jederzeit auf unbestimmte Zeit verschieben kann.
Der Auftragnehmer haftet in diesem Fall nicht für Kosten jeglicher Art, welche dem Auftraggeber oder Dritten hieraus entstehen.
Umzugskartons
Die Parteien sind sich darüber einig, dass Umzugskartons, sofern diese vom Auftraggeber oder Dritten selbst gepackt werden nicht schwerer als 25kg sein dürfen.
Die Parteien sind sich weiter darüber einig, dass Schäden, welche durch mangelnde Verpackung z.B. Baumarktkartons, „Bananenkisten“, … entstehen auserhalb der Haftung des Auftragnehmers liegen.
Grundsätzlich haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, welche auf mangelnde Verpackung durch den Auftraggeber oder Dritten zurückzuführen sind.
Rabatte
Die vom Auftragnehmer gewährten Rabatte in einem Angebot(z.B. Frühbucher-, Bestandskunden-, Termin- oder Neukundenrabatte), sind grundsätzlich nicht mit anderen Rabatten, welche dem Auftraggeber oder Dritten, ggf. vom Auftragnehmer früher in Aussicht gestellt wurden (Kulanz-, Regulierungs- oder Kundenwerbungsrabatte) kombinierbar.
Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand, geltendes Recht
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Gerichtsbarkeit und der Gerichtsstand am Amtsgerichtssitz der A&E Logistik GmbH & Co. KG liegt. Auch für Forderungen, welche diese gegenüber dem Auftraggeber geltend macht.
Es gilt deutsches Recht.
Stand: Februar 2020, A&E Logistik GmbH & Co. KG, Max-Eyth-Straße 16, 73269 Hochdorf, Tel. 07153 99340-0, Fax: 07153 99340-50, verwaltung@aelogistik.de