Ziehen Sie nach langer Zeit mal wieder um, wissen nicht wo Sie anfangen sollen, was alles zu tun ist und raufen sich nur noch die Haare?

Dann haben wir hier 15 Tipps für Sie, die Ihnen den Umzug und seine Planung erleichtern werden!

Circa drei Monate vor dem Umzug sollten Sie den alten Mietvertrag kündigen und ein Treffen mit dem Vermieter vereinbaren. Dieses verschafft diesem ein aktuelles Bild der Wohnung und ermöglicht es Ihnen, auf eventuelle Schäden hinzuweisen. Des Weiteren sollte bei dem ersten Treffen die Mietkautions-Rückzahlung angesprochen sowie ein Termin für die Wohnungsübergabe vereinbart werden.

Auch diesen sollten Sie ungefähr drei Monate im Voraus festlegen und mit uns absprechen, damit wir den gewünschten Termin planen können.

Sie benötigen Umzugskartons, weiteres Verpackungsmaterial wie Luftpolsterfolien und Decken oder auch nützliche, transporterleichternde Umzugshilfen wie Sackkarren und Rollbretter? Sprechen Sie dies bitte direkt bei der Terminvergabe an, damit wir diese Utensilien bereits vorab bereitstellen können.

Falls Renovierungsarbeiten anstehen – in der alten oder neuen Wohnung – sollten Sie diese spätestens drei Monate vor dem Umzug planen und ggf. schon Handwerker dafür beauftragen.

Es ist zu überlegen, ob und welche Möbel Sie gerne in die neue Wohnung mitnehmen wollen und welche nicht. Möbelstücke, die zu ersetzen sind, notieren Sie sich am besten und überlegen, ob Sie diese zeitnah bestellen möchten, um sie pünktlich in der neuen Wohnung zu haben, oder ob Sie im neuen Heim vorerst noch  darauf verzichten können. Gerne können Sie auch ein Self-Storage über uns mieten, um Mobiliar oder Kartons zwischenzulagern.

Vergessen Sie nicht das Ummelden von Mitgliedschaften, Abonnements, DSL, Telefon- und Kabelanschluss. Auch Vertragspartner wie Banken, Versicherungen und Verbände sowie die GEZ (Rundfunkbeitrag) müssen über Ihren Umzug benachrichtigt werden. Idealerweise sollten Sie sich in der Zeit zwischen vier und zwölf Wochen vor dem Umzug ummelden.

Um an dem Umzugstag böse Überraschungen zu vermeiden (z.B. beim Transport sperriger Möbelstücke wie Schränke und Sofas), sollten Sie sowohl in der neuen als auch in der alten Wohnung die Breite der Türen, des Treppenhauses und des Fahrstuhls ausmessen. Sowohl das Ausmessen als auch das Überprüfen beziehungsweise Neuabschließen der Hausrats- und Haftpflichtversicherungsschutzes sollte circa vier Wochen vor dem Umzug passieren.

Es besteht die Möglichkeit der Einrichtung einer sogenannten Halteverbotszone für den Umzugswagen. Wenn nötig, können Sie diese zwei Wochen vor dem Umzug entspannt beantragen, damit das Be- und Entladen reibungslos verläuft.

Um seine Post auch in der neuen Wohnung zu erhalten, kann man den Nachsendeservice der Deutschen Post in Auftrag geben. Dieser ermöglicht es Ihnen, ohne es bereits den Behörden gemeldet zu haben, Ihre Post in der neuen Niederlassung zu bekommen. Zwei Wochen vor dem Umzug teilen Sie dann idealerweise ebenfalls den Behörden Ihre Adressänderung mit.

Eine Woche vor Ihrem Umzug wird es Zeit, die Kartons zu packen und mit Zimmer und Inhalt zu beschriften, damit Sie in Ihrem neuen Heim gleich wissen, wo welcher Karton hin muss (dient ebenfalls zur Orientierung für unser Team).

Was man schnell vergisst, ist das Aufbrauchen der Lebensmittel und Abtauen der Kühltruhe! Und auch während dem eigentlichen Umzug sollte für das leibliche Wohl gesorgt sein.

Einen Tag vorher heißt es für Sie sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung die Zählerstände (Gas-und Stromzähler) abzulesen und diese schriftlich festzuhalten. Dies dient Ihnen als Beweismittel im Falle einer unkorrekten Rechnungsstellung.

Um den Zustand der neuen Wohnung zu überprüfen, treffen Sie sich einen Tag zuvor mit dem Vermieter, gehen gemeinsam durch die Wohnung und machen gegebenenfalls Fotos von kleineren Schäden, um beim Auszug zu zeigen, dass diese vorher schon bestanden.

Packen Sie am Tag zuvor einen Karton oder einen Koffer mit allen benötigten Dingen für Tag 1 in der neuen Wohnung. Das können beispielsweise Kleidung, Lebensmittel, Hausapotheke und Spielsachen sein. In einer weiteren Kiste, die den Tag über griffbereit sein sollte, verstauen Sie alles Notwenige wie Werkzeug, Erste-Hilfe-Kasten, Babybedarf und Tiernahrung. Um die Wohnung oder das Treppenhaus nach dem Umzug noch einmal durchzuwischen können Sie sich eine separate Kiste für Putzutensilien anlegen.

Bevor es losgeht kontrollieren Sie das Treppenhaus (alt und neu) auf Vorschäden. Nachdem alles im Transporter bzw. der neuen Wohnung ist, sollten Sie die alte Wohnung noch reinigen und über diesen Zustand ein Übergabeprotokoll verfassen. Wenn das geschafft ist, können Sie nun die Schlüssel der alten Wohnung dem Vermieter mit dem Übergabeprotokoll geben.

Sehr vielen Wohnortwechslern ist am Ende ihres anstrengenden Umzugstages schon folgendes ärgerliches Missgeschick passiert: Es ist abends, alles steht endlich wo es stehen soll, draußen wird es dunkeln und man fragt sich: „Was haben wir bloß vergessen?“ Und dann merkt man es plötzlich, denn man steht im Dunklen. Es wurde vergessen, eine vorübergehende Beleuchtung mitzubringen. Um das zu vermeiden, denken Sie bitte an Klemmleuchten und Deckenfluter (oder zumindest Taschenlampen).

Wenn Sie in Ihrem neuen Heim angekommen sind, müssen Sie sich um die restlichen Förmlichkeiten kümmern. Folgende Behörden sind nach dem Umzug über Ihre Adressänderung zu  informieren: Einwohnermeldeamt, Kfz-Zulassungsstelle, ggf. Agentur für Arbeit, Sozialamt, Finanzamt, BAföG-Amt, Kreiswehrersatzamt, Bundesamt für Zivildienst und die Hundesteuerstelle.

Falls Sie berufsbedingt umziehen, können Sie alle Belege zu umzugsbezogenen Kosten sammeln und diese als Werbungskosten bei der nächsten Steuererklärung geltend machen! Damit Ihre Ausgaben nicht unter den Tisch fallen, legen Sie sich am besten eine Kostenübersicht der angefallenen Umzugskosten an.

Zu guter Letzt vergessen Sie nicht, Ihnen Freunden, Verwandten und Bekannten die neue Anschrift mitzuteilen und Sie zur Einweihungsfeier einzuladen.